Geschichte Mittelalter

Im Mittelalter begannen sich die in den Städten ansässigen Handwerker und Gewerbetreibende zur Förderung gemeinsamer Interessen freiwillig in Zünften zusammenzuschließen.

 

So bestand auch seit altersher in Eberbach neben der Flößer- noch eine Fischerzunft, denn die hier wohnenden "Wasserleute" gaben sich zunächst nur mit Fischen und Flößen ab. Dazu gesellten sich noch die Handwerker, die ihnen ihre notwendigen Arbeitsgeräte wie die Nachen erstellten.

 

Die bezeichnung Zunft stammt vom mittelhochdeutschen Wort "zumpft" ab und bedeutete so viel wie "was sich ziemt, was schicklich ist" was sich also gehört. Zünftig war, was nach Brauch und Sitte war.

 

Bis zum Ende des 13. Jahrhunderts waren in fast allen deutschen Städten solche Vereinigungen zu einem engen Verband wirtschaftlicher und sozialer Interessen entstanden.

Wer zünftig werden wollte mußte zunächst Bürger der Stadt sein. Das Bürgerrecht erlangte er entweder durch Geburt oder auf Antrag. Er mußte deutsch, von ehrlicher Herkunft und ehelicher Geburt sein. Von Jugend auf sollte er im Gewerbe tätig sein und einen guten Leumund haben. 

 

Die Blütezeit der Schiffervereinigungen fiel in das 13./14. Jahrhundert.

 

Die Fischerzunft ist die älteste Zunft der Stadt Eberbach. Nach dem damaligen Sprachgebrauch bildete das Wort "Fischer" und "Schiffer" eine Begriffseinheit. Bis ins 17. Jahrhundert war "Schiffer" eine kaum benutzte Berufsbezeichnung. Viel mehr war immer die Rede von "Schiffsleuten" oder den "Leuten vom Schiff", den "Wasserleuten".

 

Um 1340 vernichtete eine gewaltige Feuersbrunst fast die gesamte Reichsstadt Eberbach. Auch die städischen Urkunden wurden dabei vernichtet. Wenn es genaue schriftliche Aufzeichnungen über die Gründung der Zünfte gegeben hat, so sind diese Urkunden ebenfalls ein Raub der Flammen geworden.

Am 13. Februar 1346 bestätigte Kaiser Ludwig der Bayer zu "Frangenfort" die durch den Brand vernichteten Privilegienbriefe der Stadt Eberbach, insbesonders all die Freiheiten und Rechte, wie sie auch der Reichsstadt Wimpfen seinerzeit gewährt war.

Am 28. Juli 1351 teilte der Rat zu Wimpfen der Stadt Eberbach auf deren Ersuchen den wesentlichen Inhalt dieser kaiserlichen Privilegien mit.

 

Von dieser Urkunde leitet der Schifferverein Eberbach seine verbrieften Rechte ab. Dies bedeutet keineswegs eine Rückdatierung der Vereinsgeschichte in das 14. Jahrhundert, sondern die Aussage über die konsequente Fortsetzung der uralten Schiffahrtstradition der Flößer und Fischer (1614) und weiter über die Zunft der Fischer, Schiffer und Schiffbauer (1789),

über die Fischer- und Schiffergesellschaft (1844) und nach Auflösung der Zünfte (1863) der Schiffergenossenschaft, bis zum heutigen Schifferverein, der, wenn auch nicht im streng juristischen, so doch im höheren ideellen Sinn deren Rechtsnachfolger ist.

 

Hier liegt eine ununterbrochene jahrhundertelange Entwicklung vor, wenn auch die Anfangsglieder der Kette verlorengegangen sind.